In der Ausbilung und Minderjähirg- Darf ich meine Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln als Entfernungspauschale (Als wenn ich Auto gefahren bin) ansetzen?
Hallo Freunde,
ich habe meine erste Steuererklärung abegeben, mich vorher viel informiert und letztens meinen Bescheid erhalten.
Ich habe meine Tatsächlichen Wegstrecken von Wohnort zu meinen verschiedenen Einsatzgebieten angegeben. In einem Jahr, indem ich aufgrund meines Alters noch überhaupt nicht Auto fahren konnte. Das hat mir das Finanzamt nun angekreidet und mir alle angebeben Fahrkosten abgezogen.
Wenn ich mich im Internet informiere steht dort aber sehr deutlich, dass ich bei Fahrten mit den Öffis - den eigentlichen Weg mit dem Auto ansetzen dürfte.
Kennt sich jemand damit aus? Ich habe vor gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.
Danke für eure Hilfe!
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