Bei fast allen Autovermietungen in Deutschland müssen Zweitfahrer eingetragen werden und dies kostet eine Gebühr. Bei Europcar steht unter http://www.europcar.de/EBE/module/render/avb in den AGB:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben, und mindestens 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Für Fahrer unter 23 Jahren und für jeden Zusatzfahrer wird eine gesonderte Gebühr erhoben. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt-zugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Interpretiere ich das richtig, dass hier Familienangehörige nicht als Zusatzfahrer zählen und weder eingetragen werden müssen noch etwas kosten?
Welche Autovermietungen (für mich interessant: in Lübeck) handhaben das noch so?