Hallo :)

Ich arbeite seit Anfang des Jahres als Werkstudentin. In meinem Arbeitsvertrag wurde nur die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden aufgeführt. Zur minimalen Arbeitszeit wurde nichts festgelegt.

Wenn ich krank bin, erhalte ich keine Lohnfortzahlung und habe auch kein (wie alle anderen) Weihnachtsgeld bekommen. Darüber hinaus bekommen alle festangestellten Mitarbeiter eine monatliche Prämie.

Stehen mir die nach dem Gleichbehabdlungsgrundsatz die Sonderzahlungen und insbesondere lohnfortzahlung zu, auch wenn keine Mindeststundenanzahl festgelegt wurde?