Ich habe als ich 14 war Ladendiebstahl aus Dummheit mit einer Freundin von mir begangen. Dieses Verfahren wurde allerdings eingestellt, ist also weder auf meinem erweiterten noch polizeilichen Führungszeugnis. Jetzt 4 Jahre später hab ich erneut Ladendiebstahl im Wert von 1.99 begangen. Gelte ich jetzt als Ersttäter, weil es eingestellt wurde oder nicht? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Bin jz 18 wie wirkt sich das aus?