Wir hätten da mal eine Frage, weil wir uns nicht sicher sind. Wir möchten nach 2,5 Jahren aus unserer gemieteten Doppelhaushälfte ausziehen. Wir haben diese bei Einzug komplett renoviert, bis auf das Treppenhaus, (das ja anders als bei einer Wohnung innerhalb unserer Mietsache liegt), weil wir uns da bisher wegen der Höhe nicht drangetraut haben. Bei unserem Einzug war es eigentlich schon völlig renovierungsbedürftig mit vielen Flecken und Gebrauchsspuren, die wir mit Möbeln und Bildern verdeckt haben.

In unserem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen, was ja wohl rechtlich gültig ist. Nach 2,5 Jahren müssen wir sicher nicht alles neu renovieren.

Aber was ist mit dem Treppenhaus? Es fällt ja wahrscheinlich unter "Nebenräume, die alle 7 Jahre zu renovieren sind", oder?

Müssen wir den teuren Malermeister bestellen???

Vielen Dank für Eure Antworten!