Hallo, unser Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) renoviert in unserem Bad die Schächte und alle dazugehörigen Leitungen. Dabei wird ein Fliessenspiegel abgerissen, den wir alleine, auf eigene Kosten angebracht haben, allerdings, ohne es dem Viermieter mitzuteilen bzw. die Genehmigung dafür vorher eingeholt zu haben. Der Vermieter hat uns einen Handwerker zugesagt, der neue Fliessen für uns kostenlos anbringt, allerdings sollten wir für die neuen Fliessen selbst besorgen und bezahlen. Ist das korrekt? Können wir evtl. auch die Erstattung der Beschaffungskosten der Fliessen einfordern? Danke für Eure Antworten und Hilfe und vor allem für aussagekräftige Gerichtsurteile