Ein Dienstleister für die Erstellung seines geistigen Eigentums bezahlen?
Muss ein Dienstleister für die Erstellung einer Präsentation bezahlt werden, wenn er die Präsentationsdatei anschließend dem Auftraggeber nicht überlassen will? Im konkreten Fall beruft sich der Dienstleister auf das geistige Eigentum. Müsste man ihn nicht in diesem Fall doch nur für das Halten der Präsentation bezahlen, und nicht für die Erstellung seines geistigen Eigentums!?
Bezahlung