Gehaltszahlung fehlerhaft- Nachzahlung wann?
Hallo,
ich habe neu in einem größerem Konzern mit Tarifvertrag (Chemie Nordrhein) angefangen und bin noch in der Probezeit. Daher möchte ich auch nicht unnötig negativ auffallen.
Leider stimmt mein Gehalt seit Anfang an nicht und ich kann meine Gehaltsabrechnungen im Portal (externer Dienstleister und auch HR ist inzwischen ins Ausland ausgelagert) nicht abrufen.
Inzwischen dürften mir Brutto knapp 3000 € fehlen da ich in E11 statt E12 fehlerhaft eingruppiert wurde. Mir wurde auch jetzt wie die letzten Monate versprochen, dass es sich zum nächsten Monat korregiert.
Ich glaube der Firma und gehe wirklich von einem bzw. mehreren Fehlern aus, nun dazu aber meine eigentliche Frage:
- Wenn der fehlende Lohn nachbezahlt wird, dann ist der Fehlbetrag doch steuerlich betrachtet höher belastet oder kann das auch im nachhinein abgegrenzt werden?
- Für meinen Hausumbau brauche ich demnächst eine Finanzierung, können die Abrechnungen korregiert werden? Denn ich brauche ja für die Kreditanfrage ordentliche Gehaltsnachweise die stimmen und nicht falsch sind
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