Ein Sparbrief ist für gewöhnlich auch gegen Strafzins nicht kündbar. Demzufolge wäre es wichtig zu wissen, was für ein Anlageprodukt Du wirklich hast....wenn Du das Papier nun also genauer prüfst, wirst Du auch Angaben zur Kündigungsfrist finden. Ein gewöhnlicher Sparbrief kann ggf. umgeschrieben werden, wenn Dir das Geld jemand einstweilen bevorschußt. Oder Du finanzierst den Betrag über die Bank vor, zahlst nur die Zinsen bis zum Ablauf des Briefes, und löst das Darlehen dann bei Fälligkeit mit dem Geld aus dem Brief ab.
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Ich denke, um hier eine passgenaue Lösung für Dich zu finden, ist ein ausführliches Beratungsgespräch bei einem Anlageberater unumgehbar. Es muß einfach bis ins Detail besprochen werden, welche Ziele/Pläne Du hast, welche Steuerliche Situation, wer mal erben soll-wie Du das Geld am besten "vererbst" so daß auch der Begünstigte später möglichst wenig Steuerlast zu tragen hat. Hier eine Anlageempfehlung einholen zu wollen-davon rate ich ab. Es gibt viele gute Berater hier, aber mit einer richtig auf Dich zugeschnittenen Beratung kann so sicher keiner dienen. Du schreibst ja selber, online liegt Dir nicht so!