Antwort
Der Vermieter meldet den Minijob bei der Minijobzentrale an, als Arbeitgeber muß er Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen, die Lohnsteuer ist Sache des Minijobbers, aber viele Arbeitgeber zahlen aus Kulanz die 2 % pauschale Lohnsteuer.