Hallo,

Wir haben ein Ferienhaus auf einen Pachtgrundstück mit 5 Jahres Pacht.

Lt.Verpächter ist kein 1 Wohnsitz Anmeldung erlaubt , im Vertrag mit Paragraph 6 vermerkt.

Postialisch darf man Post bekommen.

Lt.Meldeamt ist es kein problem sich an zu melden.

Andere Freizeitparks dürfen sich anmelden, nicht alle.

Frage warum hat der Pächter was dagegen?

Frage: Wir könnten uns anmelden , aber wenn der Verpächter es erfährt kann er uns Fristlos kündigen Lt.Paragraph 6 ?

Und müssen wir dann das Feriendomizil abreissen oder dürfen wir verkaufen?

Grunderwerbssteuer mussten wir zahlen , Brandschutzverordnung eingehalten.

Wäre supi Fachliche Auskunft zu bekommen.

Danke im voraus

Gruss

Lt.