Im Jahre 2008 kaufen meine Ex-Frau und ich zwei Wohnungen und nehmen eine Hypothek auf in Höhe von 114.000,- EUR. Nun, sehr spät stelle ich fest, das die Grundschuld in Höhe von 114.000,- EUR auf beide Grundbücher eingetragen worden sind! Also insgesamt 228.000,- Ist das rechtens oder greift hier Paragraph 138, Absatz 1 BGB? Muß die Bank die Grundschuld auf einem Grundbuch löschen und die Kosten erstatten, denn ich habe ja wahrscheinlich zweimal bezahlt für die Eintragung der Grundschuld?