Muss ich nach fast zwei Jahren eine Rechnung vom Notar nachzahlen, wenn er sich verrechnet hat?
Wir haben im Juli 2016 das Haus von meinen Eltern überschrieben bekommen und haben meine zwei Geschwister ausgezahlt. Der Notar hat eine Rechnung geschrieben, die wir auch gleich beglichen haben. Es ist alles im Grundbuch eingetragen.
Im Februar haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen, da er im September 2017 vom Bezirksrevisor kontrolliert wurde und uns Zuwenig in Rechnung gestellt hat.
Müssen wir diesen Fehler, den er gemacht haben, bezahlen?
notarkosten,
rechnung