Mir wurde fristgerecht betriebsbedingt zum 15.04. gekündigt. Am 30.03. erlitt ich einen Herzinfarkt in dessen Folge ich (laut Schreiben der Rehaklinik an die Rentenkasse) frühestens in 6 Monaten wieder mit einer leichten Tätigkeit wieder mit arbeiten beginnen kann. Habe dementsprechend nur bis zum 15.04. Lohnfortzahlung erhalten und danach sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Dies beträgt 35 Euro kalendertägig. Also 1050 bzw 1085 Euro monatlich. Ich bin alleinlebend und zahle 450 Euro Kaltmiete bzw. 585 warm. Wohngeldstelle bzw Jobcenter, wer ist zuständig? Beide verweisen auf den jeweils anderen.