Keine Erhebung der Spekulationssteuer bei Verkauf und vorheriger Eigennutzung der Immobilie über einen 3-Jahreszeitraum (min. 365 Tage + min. 2 mal 1Tag)?

O.K, aber ...

.. wie findet die Prüfung des vorherigen Bewohnens der Immobilie bei einem späteren Verkauf überhaupt statt? Woher nimmt das Finanzamt die Information? Vermutlich muß ich mich an der Adresse anmelden.? Hauptwohnsitz?

Ist es also sinnvoll, die An- bzw. Ummeldung u.U. schon während der laufenden Renovierungsarbeiten zu machen, um den Zeitrahmen möglichst dann auch zu Nutzen? Und falle ich dann automatisch in die Zweitwohnsitzsteuerpflicht, weil ich für den Zeitraum der Renovierung dann faktisch ja noch in der alten Wohnung (selbe Stadt) wohne? Ergo also in den Augen der Stadt zwei Wohnsitze habe?