Notarrechnung über Grundstückskauf: falscher Geschäftswert?
von der Gemeinde haben wir (GbR) ein Grundstück in einem Neubaugebiet für 700.000 € gekauft. Die Rechnung des Notars weist aber einen Geschäftswert von 1.100.000 € mit Bezug auf § 47 GNotKG (2-facher Satz) aus. Eine Begründung/Erläuterung für die Abweichung vom Kaufpreis fehlt. Anhand welcher nachprüfbarer Kriterien ermittelt der Notar den Geschäftswert?
Sind Auflagen der Gemeinde wertmindernd? Verkauf und Vermietung der Wohnungen erst nach 10 Jahre.
Grundstückskauf