von der Gemeinde haben wir (GbR) ein Grundstück in einem Neubaugebiet für 700.000 € gekauft. Die Rechnung des Notars weist aber einen Geschäftswert von 1.100.000 € mit Bezug auf § 47 GNotKG (2-facher Satz) aus. Eine Begründung/Erläuterung für die Abweichung vom Kaufpreis fehlt. Anhand welcher nachprüfbarer Kriterien ermittelt der Notar den Geschäftswert?

Sind Auflagen der Gemeinde wertmindernd? Verkauf und Vermietung der Wohnungen erst nach 10 Jahre.