Hallo zusammen!

Ich bin als Minijobberin in der Unterhaltsreinigung 5 Tage die Woche tätig. Mein Urlaubsanspruch sind 30 Tage im Jahr.

Angefangen habe ich jetzt am 04.10.2022. Dieses Datum ist auch im Arbeitsvertrag so eingetragen.

Man "erarbeitet" sich 2,5 Tage pro Monat. Für dieses Jahr habe ich also 7,5 Tage "erarbeitet" (3. Monate).

Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass ich für dieses Jahr nur 5 Tage Anspruch hätte, da ich ja den Oktober nicht "voll" gearbeitet hätte und damit der Anspruch für den Monat Oktober erlischt.

Es ist aber so, dass der 1.10 und 2.10 Wochenende war und der 3.10 ein Feiertag?

Ich bin der Meinung, dass das als "voll" gearbeitet gilt? Ich konnte ja nicht früher anfangen. Davon abgesehen, habe ich trotzdem 20 Tage im Oktober gearbeitet, was umgerechnet 4 Wochen sind.

Ich bin ratlos und der Tarifvertrag ergibt da nichts deutliches meiner Meinung nach.

Hat hier jemand eine verlässliche Auskunft oder kann mir eine Stelle nennen, die ich befragen kann?

Anwaltlich möchte ich keine Kosten mühen, da ich Vollzeit berufstätig bin und nicht wirklich darauf angewiesen bin. Ich mach die Arbeit aber immer schon gerne, um was dazu zu verdienen. Werde ich aber ungerecht behandelt, würde ich kündigen wollen.

Ich wär so dankbar um Antworten.

Vielen Dank schonmal.

Lg Kim