Hallo,

ich habe als Gewerbe Einrichtungsgegenstände aus einem nicht EU-Land importiert und 19% Einfuhrumsatzsteuer an dienZoll bezahlt. Die Einrichtungsgegenstände werden an B2C weiterverkauft.

Sind die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung abzusetzen?

Würde mich über eure Antworten freuen.