Hallo,

Ich hatte damals einen Darlehensvertrag mit dem Jobcenter für eine Mietkaution vereinbart, noch ohne monatliche Ratenzahlung und als Sicherheit den Rückzahlungsanspruch an die Stadt abgetreten. Der Vermieter hat auch zwei Jahre nach Auszug die Kaution nicht an die Stadt zurückgezahlt. Jetzt verlangen sie von mir die Ratenrückzahlung. Kann ich trotz der Abtretung die Kaution vom Vermieter zurückverlangen oder muss das die Stadt machen?