Exmann fordert Geld zurück vom Hausbau

Hallo Schwierige Situation. Vor 4 Jahren haben Frau A und Herr B zusammen Haus gebaut. Die Kreditsumme wurde auf 2 Kredite geteilt und jeder zahlte die Hälfte. Herr B brachte noch etwas Bargeld ein. Er hat zum Beispiel sein Auto verkauft und einen Bausparer auszahlen lassen. Mit dem Geld wurden Handwerker bezahlt. Außerdem wurden die Kreditraten monatlich vom Gemeinschaftskonto abgebucht, auf das aber nur der Lohn von Herrn B einging. Frau A hatte ein anderes Lohnkonto und von diesem Geld wurde das Leben von Herrn B und Frau A finanziert. Das Haus steht auf dem Grundstück von Frau A. 2012 wurde geheiratet (Zugewinngemeinschaft). Das Haus war zu dem Zeitpunkt schon größtenteils fertig und wurde seit Dezember 2010 bewohnt. Nun läuft das Trennungsjahr und nächstes Jahr ist die Scheidung. Herr B möchte eine Summe X die er sich errechnet hat, die er in den Hausbau gesteckt hat. Den Kredit von Herrn B hat Frau A bereits übernommen und wohnt nun alleine in dem Haus und versucht das Haus alleine zu finanzieren. Frau A und Herr B haben zum Scheidungstermin einen Zugewinn von jeweils 0, da es keinen negativen Zugewinn gibt. Kann Herr B das Geld zurückfordern? Es gibt keine Schuldscheine. Mit der Scheidung an sich hat es nichts zu tun. Hier geht es eher um Zivilrecht. Frau A ist im moment nicht in der Lage so viel Geld aufzubringen. Das Haus ist bei der Bank finanziert und ein Verkauf würde nur die Bankschuld decken. Kann sowas verjähren? Es existieren Emails und SMS in denen Frau A der Summe X zustimmt, damit Herr B Ruhe gibt. Kann dies gegen Frau A verwendet werden?

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Anfangsbestand und Endbestand wurden bereits berechnet. Beide haben einen Zugewinn von 0. Die wesentliche Frage ist ob Frau A Herrn B das eingebrachte Geld zurückzahlen muss wenn nichts Schriftliches existiert. Das Geld wurde vor der Ehe eingebracht falls wieder jemand damit anfangen will.

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Welcher Zugewinn wäre denn da? Ich verstehe das gerade nicht. Das Haus wurde vor Tag der Ehe fertig. In der Ehe wurden nur Terrasse und Gartenzaun gemacht. Bargeld usw. ist nicht da. Frau A hat zudem jetzt doppelt so viele Schulden wie vor Eheschließung. Getilgt wurde in den 1,5 Jahren Ehe nicht viel. Wie wird die Eigenleistung errechnet? Da könnte ja jeder xy Stunden angeben. Ist das nicht so, dass man das nachweisen muss mit Stundenzettel oder so?

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Ein Zugewinn ist so gut wie nicht da. Der Zustand vom Haus hat sich nach Eheschließung nicht stark verändert. Gartenzaun wurde fertiggestellt und Terrasse gepflastert. Das wäre dann der Zugewinn. Allerdings hat Frau A nach Übernahme des Kredits von Herrn B in der Trennungszeit doppelt so viele Schulden wie zuvor. Herr B wurde von den Schulden befreit. Keine Ahnung ob das alles als Schenkung zu sehen ist. Es wurde nie etwas vereinbart weil nicht an Trennung gedacht wurde. Herr B hat eben in "sein" Haus investiert. Kann mir jemand sagen, wie es für Frau A aussieht? Soll Frau A noch einen Rechtsschutz abschließen? Noch wird ja nicht gestritten. Das kommt erst zur Scheidung.

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