Ich bin alleiniger Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH mit einem Angestellten. Da die Firma nicht so gut läuft, kann ich bei einer anderen Firma einen Teilzeitjob annehmen. Bisher bin ich privat versichert, würde aber auch in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen.

  1. Kann ich meine Arbeitszeit als Gesellschafter Geschäftsführer auf 30% reduzieren und bei der anderen Arbeitnehmerstelle den Job als Teilzeit für 70% annehmen?
  2. Wenn ich als Angestellter mit 70% Teilzeit mehr verdiene als mit meinem Geschäftsführervertrag mit 30% Arbeitszeit, muss ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Vielen Dank,

Karin