Hallo, du klingst aber verzweifelt;) Ich würde versuchen Dich beim zuständigem Roten Kreuz zu erkundigen, da die älteren ja schon mind. 6 Jahre alt sind, wird man bestimmt euch bei der Stiftung Mutter-Kind in Not weiterhelfen mit einem Antrag auf Babygrundausstattung. Desweiteren kannst versuchen wenn Du Leistungen vom Amt bekommst, es da auch per Antrag zu beantragen. Alles weitere kommt wenn der/die Kleine da ist.
Ich kenne dass, man hat mir nur beim 3.ten gesagt, was man beantragen kann.
Liebe Grüsse
Tut mir leid, bei der Frage hatte ich auh eine Kopie des Schreibens mit beigefügt, aber jetzt ist nicht zu sehen...ich würde gerne die Frage löschen und noch mal neu stellen, aber ich weiss nicht recht wie????
Etwa Ende 2007, anfang 2008, kam es dazu das der Beuler kaputt ging....war aber Gott sei Dank nicht unser Verschulden, wie der Monteur uns dass auch bestätigte. Ich weiss das unsere Vermieter deswegen ziemlich ärgerlich waren, aber es war nicht unsere Verschulden, stattdessen waren mit Kleinkindern 2 Tage ohne Warmwasser und Heizung un es war Schweinekalt. Ich schwöre euch nie wieder Bekannte als Vermiter, nur Kummer, obwohl man versucht hat alles Richtig zu machen.
Ich danke schon mal sehr, für die guten Antworten, wirklich! Ich möchte nämlich nicht unnötig Geld bezahlen, für etwas was nicht, der Tatsachen entspricht, nur weil die Familie gerade kurz vor Jahreswehsel noch schnell mal Geld machen möchte. Es war ein Einfamilienhaus, wie gesagt von Bekannten. Ich musste seperat Gas zahlen. Aber es kommt dazu, dass wir im Jahr 2008 durch einen Verkehrsunfall sehr selten Zuhause waren, ich war grösstenteils bei meiner Mama.
Ich hoffe wirklich auf ein gutes Happy End für uns.
Schreiben von der Anwältin:
in vorbezeichneter Ängelegenheit möchte ich Sie kurz über den Stand der Dinge informieren: Die Etmittlungsakte ist endlich eingetroffen. Leider ist es nicht möglich, hieraus einen verantwortlichen Unfallverursacher zu ermitteln. Es waren 23 Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt. Bei Massenverkehrsunfällen, bei denen ein ,,Schuldiger" nicht zu ermitteln ist, wird in manchen Fällen die Regulierung unter den Versicherern so gehandhabt, dass alle Fahrzeuge anteilig enschädigt werden. Dabei übernimmt der Versicherer des Hintermannes in der Regel 2/3 des Schadens, der Versicheter des Vordermannes 1/3 des Schadens. Problematisch ist vorliegend, dass auf Grund der Ermittlungsakte kaum zu ersehen ist, wer Vorder- und wer Hintermann ist. Die Versicherungen der im Umkreis Ihres Fahrzeuges befindlichen Unfallbeteiligten habe ich bereits telefonisch kontaktiert. Darübet hinaus vetsuche ich derzeit, einen federführenden Versicherer ausfindig zu machen, bei dem ggf. die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Letztlich hängt von dem Auffinden des zuständigen Versicherers die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ab.
ich komme zurück auf vorbezeichnete Angelegenheit.Leider habe ich nach wie vor keine guten Nachrichten. Meine Recherchen nach einem verantwortlichen Anspruchsgegner waren leider erfolglos. Aus der Ermittlungsakte ist der Unfallverursacher schlichtweg nicht zu ersehen. Ich habe mit der zuständigen Oberstaatsanwältin lange telefoniert, die mir bestätigte, dass die Ermittlungen in der Sache geschlossen worden sind, da ein Unfallverursacher nicht ermittelt werden konnte. Vielmehr wird auf Grund des plötzlich einsetzenden Eisregens eine Verantwortlichkeit eines der beteiligten Fahrer nicht angenommen. Auch meine Bemühungen der Inanspruchnahme einer so genannten Lenkungskommission waren erfolglos. Unter gewissen Voraussetzungen wird bei Massenverkehrsunfällen eine Lenkungskommission eingesetzt, die sozusagen von einem zentral ,,zuständigen Versicherer zumindest anteilig die Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten reguliert. Nach Auskunft des hier zuständigen Sachbearbeiters wurde eine Lenkungskommission nicht eingesetzt, da die Voraussetzungen eines Massenunfalls unter Beteiligung von mindestens 20 Fahrzeugen in diesem Sinne nicht vorlagen. Vielmehr waren im gegenständlichen Vorgang mehrere kleine Unfälle mit einer Beteiligung von weniger als 20 Fahrzeugen gegeben. Auch die Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe, der letzte Rettungsanker sozusagen, sind hier nicht gegeben. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe bestehen nur, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann. Dies gilt jedoch für die Fälle der Fahrerflucht. In Fällen, in denen alle unfallbeteiligten Fahrzeuge feststehen (wie bei dem Massenunfall) und nur das schuldhafte Verhalten des konkreten Fahrers nicht nachgewiesen werden kann, besteht keine Eintrittspflicht der Verkehrsopferhilfe. Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Nachrichten überbringen zu können.
Schreiben von der Versicherung: Schadennummer: Kraft-Haftpflicht-Schaden vom 21.03.2008 Versicherungsnehmer:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
uns liegt der erste Teil der amtlichen Ermittlungsakte vor. Ein schuldhaftes Verhalten des Fahrer des bei uns versicherten Fahrzeuges ergibt sich aus der Ermittlungsakte nicht. Dem Polizeibericht ist vielmehr zu entnehmen, dass durch einen sehr starken Hagelschauer innerhalb von wenigen Sekunden ca.2cm Hagel auf der Fahrbahn lagen und damit die Autobahn in sekundenschnelle "spiegelglatt" war. lnsoweit gehen wir von einer höheren Gewalt aus, so dass auch eine Haftung aus Betriebsgefahr ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche lnsassenunfallversicherung ist uns nicht bekannt. Eine Schadenersatzregulierung kann dannach nicht erfolgen.
Es kann meiner Meinung garnicht wirklich nachvollzogen werden, ob das Wetter wirklich so schlecht war, genau zu diesem Zeitpunkt wo der Unfall sich ereignete, wenn es ja noch nicht einmal herraus zu lesen ist, wer wem raufgefahren ist, zumal ja mein Schwager an der Leitplanke zum stillstand kam. Soweit wie wir erfuhren, gibt es auch keine genauen Aufzeichnungen zum Verlauf bzw. wahrscheinlichen Ablaufes. Man kann uns nicht so "abspeisen" mit den Worten: es ist nicht rausfindbar. Wenn einer bei diesem Unfall gestorben wäre, hätte man mir dann auch gesagt, es war höhere Gewalt. Noch heute kämfen wir mit den Auswirkungen. Mein Schwiegervater hatte vorher ein gut laufendes Familienunternehmen, in deren wir alle Angestellt waren. Er war vorher ein Lebensfroher Mensch, jetzt jedoch ist er sehr Pflegebedürftig und ist an seinen Rollstuhl " gefesselt". Meine Kinder sind geprägt von dem Unfall, den der Papa, war für sehr lange Zeit weg und als sie dann den Papa wieder sehen durften, war er eher ein "fremder" Mensch, was mein Lebensgefährten sehr kränkte, da seine Kinder eher Angst vor ihm hatten. Noch heute, wenn die Kinder spielen, stellen sie mit Ihren Autos den Unfall in etwa nach und reden darüber. Wenn mein Lebensgefährte ins Krankenhaus muss, um Material zu entfernen, bekommen die Angst, dass der Papa wieder für längere Zeit weg ist.