Antwort
Das funktioniert nicht, da durch die 20% der Abfindung als Spende ohne laufendes sonstiges Einkommen erstmal ein Verlust erzeugt wird. Hierfür heisst es bei der Fünftelregelung:
Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer.
Also, es wird bei Verlusten (hier die 20% Spende) von der gesamten Abfindung abgezogen und erst danach erst durch 5 geteilt, etwas anderes als bei postiven laufenden Einkommen.