Ihr habt Themen. In welchem Jahrhundert lebt ihr eigentlich? Im Jahre 1993 wurde eine Klage auf ein Kranzgeld in Höhe von 1.000 DM mit der Begründung abgewiesen, der § 1300 BGB verstoße wegen der gewandelten Moralvorstellungen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und sei deshalb nicht mehr anzuwenden. Das Gesetz wurde in der DDR bereits 1957 abgeschafft.

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