Hallo! Wir haben von den Großeltern eine ETW mit Garten und Obstbäumen bzw Sträuchern in einer WEG mit 2 Parteien geerbt. Jahrelang sind wir immer hierher gekommen um den Garten und die Wohnung wieder herzurichten, haben hier alles gemacht und zahlen jeden Monat das Hausgeld. Wir sind immer gekommen um uns um alles zu kümmern, aber hatten nichts von dem Obst, jetzt sind wir hier eingezogen, und müssen feststellen, dass sämtliche Freunde und Bekannte der alten Nachbarin im Haus hier im Baum und in den Sträuchern hängen um das Obst zu ernten. Die Frage ist, dürfen die das uneingeschränkt und nur mit Erlaubnis der alten Nachbarin und ohne unsere Erlaubnis und wie ist es, wenn diese verstirbt und die Enkel hier Nacheigentümer werden, dürfen dann die Freunde und Bekannten der verstorbenen Oma immer noch hier ernten?
Ernten durch Dritte?