Hallo,

ich habe bei einen Firmenwagen beim einladen von Kabelkanälen leider das Nsvigationsdisplay des Fahrzeugs beschädigt. (Dienstfahrt)

Mein Arbeitgeber verlangt natürlich von mir dass ich den Schaden vollständig begleiche.

Die Frage ist nun, ob hier meine Privathaftpflicht einspringen kann ob dies unter die "Bezin Klausel" fällt und als grob Fahrlässig zählt.