Hallo,

meine Frage wäre, ob es als Freiberufler vorteilhafter ist, bei der Steuer ein Arbeitszimmer anzugeben und die Kosten darüber abzusetzen (was ja wohl ca. einen Abzug von 20% bringt, oder?), oder ob es besser ist, gar kein Arbeitszimmer zu deklarieren und die entsprechenden Quadratmeter beim Wohngeldantrag als Wohnfläche mit anzugeben? Weiß jemand, wie viel % der tatsächlichen Ausgaben das Wohngeld abdeckt?

Bei der Steuer-Methode sind es ja 20% von Kaltmiete+Betriebs- und Nebenkosten, beim Wohngeld dagegen x % von der Kaltmiete. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Vielen Dank im Voraus! Julika