Bringt es mehr, das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen oder Wohngeld für die qm mitzubeantragen?
Hallo,
meine Frage wäre, ob es als Freiberufler vorteilhafter ist, bei der Steuer ein Arbeitszimmer anzugeben und die Kosten darüber abzusetzen (was ja wohl ca. einen Abzug von 20% bringt, oder?), oder ob es besser ist, gar kein Arbeitszimmer zu deklarieren und die entsprechenden Quadratmeter beim Wohngeldantrag als Wohnfläche mit anzugeben? Weiß jemand, wie viel % der tatsächlichen Ausgaben das Wohngeld abdeckt?
Bei der Steuer-Methode sind es ja 20% von Kaltmiete+Betriebs- und Nebenkosten, beim Wohngeld dagegen x % von der Kaltmiete. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus! Julika
Wohngeld,
Arbeitszimmer