Aufgrund per Gutachten festgestellter Berufsunfähigkeit bekomme ich nun aus einer privaten BU-Versicherung eine Leistung (bis 65) ausgezahlt. Im Moment bekomme ich Übergangsgeld von der DRV für eine Wiedereingliederungsmaßnahme und Berufsfindung.

  • Muss ich den Bezug einer privaten BU-Rente in dem Fall an die Deutsche Rentenversicherung überhaupt melden? (es ist ja eine rein private Vorsorge)
  • Und kann diese Leistung auf das zeitlich begrenzt gewährte Übergangsgeld (bis April 2018) angerechnet werden?
  • Andere Leistungen werden von mir nicht bezogen und ein Anspruch auf ALG 1 oder 2 besteht nicht.

Vielen Dank für Eure sachdienlichen Antworten.