Fahrer des geborgten Auto hat selbst eine Autohaftpflichtversicherung, ich schätze diese wird nicht die Schadensregulierung übernehmen...

Feuerwehr-, ADAC-, und Polizeieinsatz waren nötig um das (geborgte Auto) bzw. jetzt Autowrack zu bergen.

Halter des Auto hat nur ein Fahrer mit der A.-Haftpflichtvers. abgeschlossen, also muss er sich privat mit dem Unfallverursacher einigen, nehme ich an.

Der Fahrer hat keine Privat Haftpflicht.

Der Halter möchte seine Autohaftpflicht nicht mit einbeziehen, um nicht hochgestuft zu werden, da sein Auto zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall, nach Liste nur wenig wert gewesen wäre...

Aber es war fahrbereit und hatte erst kürzlich den TÜV absolviert. Das ist Pech, oder hat noch jemand einen Tipp?