Die Monatliche Abschlagszahlung an den Versorger ist aus dem Pfändungsfreien Betrag gezahlt worden!Da der Betrag nicht vorsätzlich angespart wurde oder aus einem Pfändbaren Teil ,der garnicht vorhanden ist, gezahlt wurde ! Müsste die Rückzahlung Pfändungsfrei sein da wir ja das nicht absehen konnten das eine Überzahlung stattfindet da der Versorger den Monatlichen Abschlag vorgibt! Es wurde aus dem nicht Pfändbaren Gehalt monatlich gezahlt Es wurde nichts verschleiert verheimlicht oder gar unterschlagen! Wir haben unseren Lebensunterhalt von dem Pfändungsfreien Betrag auf unseren P-Konto bestritten! Die Rückzahlung kommt von pfändungsfreien Geldern somit muss es doch frei gegeben werden so das wir darüber verfügen können? Mir will es einfach nicht in den Kopf und ich will es auch nicht Akzeptieren das diese Rückzahlung aus nicht pfändbaren Geld zu pfanbaren Geld geworden ist ohne unseren Verschulden oder zutun! Wir würden uns über eine nachvollziehbare Antwort bzw. Erklärung freuen mit der wir bei Gericht für die Beantragung der einmaligen Erhöhung des Freibetrages Punkten können!
Stromrückzahlung Pfändbar?
Pfändung,
Recht