Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!