Hallo, mein Freund und ich haben am Tag vor der Wohnungsübergabe unsere alte Wohnung gestrichen. Leider hat die Farbe nicht gut gedeckt und die Wände wirkten sehr fleckig. Das wurde als Mangel im Übergabeprotokoll auch so vermerkt. Allerdings meinte unser Nachmieter, dass das so in Ordnung sei. Im Protokoll wurde also auch vermerkt: "Der Nachmieter übernimmt die Wohnung wie gesehen."

Heute haben wir unsere Mietkaution zurück bekommen, zumindest einen Bruchteil davon. Ein Großteil wurde für das Streichen der Wohnung durch einen Maler abgezogen. Davon wurden wir aber nicht in Kenntnis gesetzt, sonst hätten wir die Wohnung eigenhändig nochmal übergestrichen (genug Zeit wäre noch gewesen).

Darf das der Vermieter, in unserem Fall eine Wohnungsverwaltung, das?