Hallo,
ich habe lange mit dieser Info gewartet, um zu sehen, ob der Anwalt der Gegenseite sich nochmal regt. Hat er nach gut fünf Monaten aber nicht, also hat die Sache sich wohl erledigt.
Ich hatte im Dezember 2014 nochmal einen Termin beim Mieterverein. Der mich betreuende Anwalt hat geschrieben:
Es ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht aus einer Betriebskostenabrechnung zusteht, solange die entsprechenden Rechnungsbeträge nicht nachgewiesen werden können,...
Insofern kann der Mieter in keinem Fall in Verzug geraten, da es hierzu an dem hierfür notwendigen Verschulden fehlt.
[...]
Nach den vorstehenden Ausführungen können wir dem Mitgliede auch weiterhin nicht empfehlen, den von Ihnen geforderten Betrag zum Ausgleich zu bringen.
Fazit: Ich habe NICHT bezahlt, und das war auch richtig so.