Hallo liebe Gemeinde,

Folgendes:

Ich habe für die letzten 2 Jahre während meines Masterstudiums stets Steuererklärungen abgegeben. Zweck war es, Lohnsteuerzahlungen aus den Sommerferien der Werkstudententätigkeit zurückzuerhalten. Dummerweise habe ich die Studienkosten nicht angegeben. Ziemlich dumm, weiß ich jetzt, aber ich hab nicht so weit gedacht. Frage ist. Kann ich nachträglich noch diese Kosten geltend machen? Der Steuerbescheid ist ja nach 165 ao noch vorläufig, allerdings hat das ja mit dem Status der Kosten für ein Erststudium zu tun. Lohnt es sich da einen Steuerberater zu konsultieren oder kann ich die Kosten nicht mehr geltend machen?