Situation:

Durch COVID-19 kann mein Fitnessstudio nicht öffnen. In einer Mail an alle Besucher wird darum gebeten, die seit der Schließung abgebuchten Beiträge nicht per Rücklastschrift zurückbuchen zu lassen. Als Alternativen werden angeboten, die Beiträge weiter zu zahlen (dafür wird die Zeit kostenfrei an die Vertragslaufzeit angehangen), oder der Vertrag wird pausiert und die Zeit gebührenpflichtig angehangen. Da ich schon vorher eine Kündigung eingereicht habe, ist von den genannten Optionen keine für mich ansprechend. Hätte ich daher das Recht ( kennt jemand einen treffenden Gesetzestext?), den Beitrag zurückbuchen zu lassen, da das Studio seine Leistung nicht erfüllen kann ?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten