Ist nicht möglich - die Fluggesellschaft kann die Flugzeiten ändern. Bei uns wurde kürzlich sogar Abflug- und Ankunftszielflughafen geändert. Wenn die Anreise zumutbar ist, ist auch das kein Grund für eine Umbuchung oder Rücktritt. Auf keinen Fall sind die geänderten Flugzeiten absolut keingr und für eine kostenlose Umbuchung! That´s it!
Dienstfahrzeug ist vollständig absetzbar - ohne das Auto kann der Beruf nicht ausgeführt werden. Aus meiner Sicht kein Fahrtenbuch notwendig!
Ein Testamant muß eigentlich nicht hinterlegt werden. Es reicht, wenn es in handgeschriebener Form vorgefunden wird. Die Kosten für eine Hinterlegung beim Notar sind abhängig vom Geschäftswert: Bei Geschäftswert 10.000 Euro sind es lt. Internet 54,-- Euro, bei 50.000 sind es 132,-- Euro, bei 250.000 sind es 432,-- Euro und bei 500.000 sind es 807 Euro! Hinzukommen noch schreib- und Materialgebühren.
Ich hoffe das hilft Dir weiter!
Vielleicht ist das Konto bereits durch weitere Abbuchungen wieder überzogen? Da bereits ab Freitag Abend keine Buchungen mehr ausgeführt werden, kann er auch bis Montag früh warten und mit seinem Bankberater sprechen und alles klären. Die nächsten Buchungen werden erst wieder am Montag ausgeführt. Am Wochenende erfolgen keine Buchungen. Also bis Montag warten und mit der Bank sprechen. Am besten den Zahlungsempfänger am Wochenende informieren, dass Zahlung am Montag voraussichtlich ausgeführt wird
Ich gehe davon aus, dass Dein Nochmann Privatinsolvenz beantragt hat. Der Sockelfreibetrag kann nicht gepfändet werden. Eine Sockelfreibetragserhöhung wird von den Banken nach Vorliegen der erforderlichen Bescheinigungen gewährt. Das kann z.B. sein, wenn derjenige Unterhaltsverflichtungen hat. Du bekommst also nicht weniger Unterhalt, sondern damit wird sichergestellt, dass Du Deinen Unterhalt tatsächlich bekommst.
Offiziell habe ich dazu folgendes gefunden: Der gesetzliche Sockelfreibetrag von 985,15 Euro ist automatisch pfändungsfrei. Kreditinstitute berücksichtigen einen aufgestockten Sockelbetrag, sobald der Kontoinhaber durch eine Bescheinigung zusätzliche Freibeträge (maximal fünf) für gesetzliche Unterhaltspflichten bzw. für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, für die er SGB II- oder XII-Leistungen entgegen nimmt, nachweist. Der Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird oder für die der Schuldner/Kontoinhaber Leistungen nach SGB II oder XII entgegennimmt, beläuft sich derzeit auf 370,76 Euro. Für jede weitere Person kommen 206,56 Euro hinzu (gültig bis 30.06.2011).
schau mal hier: Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt an das Kind gezahlt werden. Du müsstest Dich an das Jugendamt wenden. Vielleicht helfen Dir die Antworten zu der kürzlich hier gestelltne Frage weiter. Alles Gute.
http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-das-kindergeld-fuer-mich-selbst-beantragen
Ab 01. April 2002 werden die Versicherungszeiten von freiwilligen Mitgliedern und Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner wieder gleich behandelt. Dies gilt für Versicherte, die bereits in Rente sind und für künftige Rentner. Die dazu verabschiedeten gesetzlichen Begleitregelungen vermeiden Härten, die sonst für einen Teil dieser Rentner auftreten könnten.
Die meisten bislang freiwillig versicherten Rentner werden aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ab 1. April 2002 automatisch zu pflichtversicherten Rentnern. Deshalb gelten dann für die Betroffenen die gleichen Regelungen zur Beitragszahlung wie für die übrigen versicherungspflichtigen Rentner. Der Eintritt der Versicherungspflicht führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung des überwiegenden Teils der bislang freiwillig versicherten Rentner, weil diese zukünftig geringere Beiträge auf Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) entrichten müssen und die Beitragspflicht auf sonstige Einnahmen (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen) entfällt. Quelle: http://www.abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdNeuregelungen%20KVDR.htm
Es gilt wohl die reguläre Beitragsbemessungsgrenze für die Höhe des Krankenkassenbeitrags - auch für Rentner!
Zu bedenken ist immer, dass Du beim Firmenwagen kein eigenes Kapital bindest (Anschaffungspreis)und vernichtest (durch Abnutzung). In den meisten Fällen ist es daher günstiger, einen Firmenwagen in Anspruch zu nehmen.
Nein, sie stehen auf jeden Fall dem Mieter zu.
Ich habe das meiner Versicherung mal gemeldet, als ich mein Auto für vier Tage einer verwandten Person anvertraut habe. Die merken das vor und der Versicherungsschutz wurde gewährt. Wenn das also nur einmalig vorkommt, sind die meistern Versicherungen kulant.
Sobald Du Einkommen beziehst, solltest Du auch die Studiengebühren als Sonderausgaben ansetzen. Sie verringern Dein zu versteuerndes Einkommen.
Im Jahr 2004 wurde der US-Dollar als gültiges Zahlungsmittel in Kuba abgeschafft. Seinen Platz nahm nun vollständig der Peso convertible ein. Offiziell wurde dies mit der "Bandentätigkeit des US-Imperiums gegen Kuba" (Castro) begründet. Vordergründiges Motiv dürfte aber die bessere Ausschöpfung von Devisenquellen gewesen sein, da nunmehr kein Umtausch der in Kuba gültigen Zahlungsmittel im Ausland erfolgen konnte und nun entsprechende Transaktionsgebühren ausschließlich kubanischen Banken zufließen konnten. (Quelle: Wikipedia)
Ab 1. April 2010 bekommen Verbraucher 1x jährlich kostenlos Einblick in ihre Schufa-Daten. Bei der Schufa anrufen oder schriftlich anfordern genügt.