Dazu haben wir uns noch ein paar Gedanken gemacht:

Aus unserer Sicht besteht ein Pflichtteilsanspruch des Sohnes am über den Riestervertrag an die Ehefrau tradierten Vermögens.Dies haben wir - unter anderen Gesichtspunkten betrachtet - ja schon festgestellt. Die vom Gesetzgeber im Hinblick auf die riesterimmanenten aufgestellten Bedingungen sind mit der geforderten unschädlichen Übertragung an die Ehefrau erfolgt. Aus unserer Sicht greift jetzt ein 2.Recht, nämlich das Erbrecht: Der Sohn hat ein Recht auf seinen Pflichtteil. Der erstreckt sich eben auch auf das im Riestervertrag steckende Vermögen. Das hat zur Folge, dass der Ausgleich durch die Ehefrau erfolgen muss.

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