Defekte Couch bei Lieferung nicht angenommen-Nachbesserung zwingend beim Kunden?
Hallo,
wir haben eine Couch bestellt. Diese kam jedoch defekt und wurde von uns nicht angenommen. Nun besteht das Versandhaus darauf, dass wir die Nachbesserung hätten bei uns zu hause vornehmen lassen müssen, weil angeblich so üblich. Laut Versandhaus müssen wir nun die Speditionskosten übernehmen, einmal den Rücktransport und und dann nochmal die erneute Anlieferung. Aber ist nicht der Verkäufer laut BGB für alle Kosten zuständig, die mit der Nachbesserung zu tun haben?!
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