Meine Schwester hat eine höhere Summe im Grundbuch vom Haus meiner Eltern eintragen lassen. Sie behauptet, dass sie die Schulden abzüglich ihrem Erbe auf ihr Haus nehmen werden, sollte es zum Todesfall meiner Eltern kommen.
Ich verstehe einfach nicht, wieso sie die Schulden nicht gleich auf ihr Haus eintragen lassen haben, darum habe ich ein paar Fragen:
Beim Todesfall meiner Eltern, wird der eingetragene Betrag beim Verkauf des Hauses logischerweise gedeckt, muss meine Schwester ihren Geschwistern den geerbten Betrag auszahlen? Wenn sie sich weigert, ihren Geschwistern den Betrag auszuzahlen, müssen wir gerichtlich dagegen vorgehen? Was passiert, wenn meine Schwester finanziell nicht in der Lage ist uns auszuzahlen? Was passiert, wenn meine Eltern sich zu Lebzeiten entscheiden, dass Haus zu verkaufen? Vielen Dank im Voraus.