Der Vermieter will meine Wohnung verkaufen. Es meldete sich eine Maklerin, die 1. einen Film meiner Wohnung drehen will, um ihn dann ins Netz zu stellen, die 2. mit einem Maklerkollegen kommen will und 3. die Wohnung vermessen will, weil sie keinen ordentlichen Grundriss der Immobilie habe. 4. soll ich nun grundsätzlich für Besichtigungen zur Verfügung stehen, bin aber von Mitte November bis Weihnachten nicht in der Wohnung. Was sind meine Rechte?
Film- oder Fotoaufnahmen habe ich untersagt. Einen Grund, warum sie mit einem Kollegen kommen will, gibt sie auch auf Nachfrage nicht an und antwortet bissig, ich solle mich nicht in ihre Arbeitsweise einmischen. Der Ton ist schon vor der ersten Begehung/Besichtigung bissig, weshalb ich ihr den Zutritt verweigern möchte. Geht das? Der Kollege kann kommen, sofern er den Ton wahrt.
Der Vermieter muss die Wohnung mit einem Grundriss gekauft haben, der ihm vorliegen sollte. Auch habe ich die Wohnung damals online angemietet und es gab Fotos und einen Grundriss (2016). Die Wohnungen gehörten vorher der GEWOBA. Andere Wohnungseigentümer haben angegeben, dass sie Grundrisse erhalten hätten.
Muss ich nun meine Reisepläne verschieben, damit der Verkauf reibungslos über die Bühne gehen kann? Wie lange darf ich urlubsbedingt vor diesem Hintergrund abwesend sein?