Hallo,

ich bin derzeit als Versicherungsvermittler (nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG und EÜR) tätig und bin nebenbei in einem Affiliate-Netzwerk registriert.

Jetzt ist es so, dass ich meinen Kunden gern Produkte aus dem Affiliate-Netzwerk vermitteln und die Kunden am Gewinn beteiligen möchte.

Beispiel: Ich erhalte als Affiliatepartner 250€ für die Vermittlung eines Neukunden bei Bank XY mit einer Mindesteinlage von 200€

Ich gebe dem Kunden 200€ als "Cashback".

Wie würde ich das versteuern? Im Prinzip ist das ja eine "normale" Betriebsausgabe, richtig? Muss ich den Kunden darauf hinweisen, dass er die von mir erhaltenen 200€ versteuern muss?

Viele Grüße