Hallo,
meine Mutter muss/möchte aufgrund privater Situation (allein lebend, teils pflegebedürftig, Rentnerin) in ein Betreutes Wohnen ziehen. Um dort eine Wohnung zu bekommen, bräuchte Sie den Wohnberechtigungsschein.
Jetzt habe ich im Internet recherchiert, dass es sein kann das nach dem Vermögen gefragt wird. Aktuell ist meine Mutter noch Besitzerin/Eigentümerin unseres Einfamilienhauses, welches aber baldmöglichst an mich überschrieben wird, da Sie für das ganze keine Verwendung mehr hat. Angeben muss ich es ja trotzdem auf dem Antrag.
Kann es sein, das der WBS abgelehnt wird, da Sie aktuell noch Vermögenseigentümer ist, oder funktioniert es das man nachträglich eine Überschreibung des Vermögens vorlegt?
Wir brauchen den WBS und die Wohnung wegen der Situation so dringend...
VIelen Dank für die Antworten!