Wie steht es um den Nießbrauch, den sich meine Eltern eingeräumt haben, wenn mein Vater 2008 verstorben ist? Bedeutet, das, dass die väterliche Hälfte des Hauses an mich übergegangen ist, dadurch, dass sein Nießbrauch mit seinem Tod erloschen ist? Wenn ja, was bedeutet das für den Pflichtteilergänzungsanspruch, den meine Geschwister an mich haben? Geht es da dann irgendwann nur noch um den halben Wert des Hauses (Teil der Mutter)?

Vielen Dank schonmal an den Helfer.