Unser Nachbar baut in sein 3x9m großes Grenzgebäude eine Sauna ein. Das haben wir zufällig durch ein Gespräch erfahren, das der Nachbar mit einer dritten Person geführt hat. Auch wenn es sich um eine Elektrosauna handelt, ist unsere Information, dass der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 3m betragen muss, also ein Einbau in ein Nebengebäude direkt an der Grenze nicht erlaubt ist (Brandenburg). Da wir uns sowieso schon in einem Rechtsstreit mit diesem Nachbarn befinden, wird der den Saunaeinbau wohl kaum zugeben.

Nun ist die Frage, wie kann ich das dem Bauamt gegenüber beweisen? Denn die werden doch bestimmt nicht einfach so auf Hörensagen mit einem Durchsuchungsbefehl anrücken.