Der Vermieter will, dass die Mietpartei, die Hof und Gehweg reinigen (kehren) muss, auch den Bewuchs zwischen den Pflastersteinen im Hof zu entfernen hat.

Ja, und?

Was umfasst diese "Kehrwoche"?

-

Ich glaube, dass der Hof nicht zur Mietsache gehört

Glaube ich auch. Und jetzt?

...zur Antwort

Wie hoch ist das Strafmaß

Das wird wohl nur ein Hellseher beantworten können.

-

Eigentlich dachte ich mir, in dieser so klaren Situation ( hab’s live auf meinem Handy) ist ein Anwalt nicht notwendig. Oder?

Nun, er könnte einen über seine Rechte aufklären und diese eventuell auch durchsetzen.

...zur Antwort

Brauche ich da einen Gewerbeschein oder Ähnliches.

Nicht nur einen Gewerbeschein, sondern noch so einiges andere.

Man sollte mal ein Gründerseminar machen.

...zur Antwort

Was kann auf ihn zukommen?

Warum sollte da was auf ihn zukommen?

-

Und wenn dann käme durchaus auf euch beide was zu, siehe § 315d.

...zur Antwort

Die Verwaltung einer WEG weigert sich Mietern, die eine Vollmacht des Eigentümers haben, Einsicht in die Belege und Verträge zu geben.

Eventuell ist die Vollmacht falsch formuliert / nichtig?

-

Dann kündigst du dich als Vertreter des Eigentümers zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nach § 18 Abs. 4 WEG (aktuelle Fassung) eine Woche vorher schriftlich an und kreuzt dort pünktlich auf.

Besser 14 Tage

-

Wenn dir die Einsicht verweigert wird, kommst du eine Woche später nochmal und nimmst deinen Anwalt mit.

Das wäre für den Mieter dann nicht mur sehr nutzlos sondern auch sehr teuer.

Wenn die Vollmacht und die Anforderung auf Belegeinsicht korrekt formuliert sind und die Verwaltung sich weigert, hat man 2 Möglichkeiten:

A) man fordert den Vermieter zur Gewährung der Belegeinsicht auf

B) man verklagt die Verwaltung

...zur Antwort
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

...zum Beitrag

Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

Nein, offensichtlich sprichst du hier wirr.

-

Wenn wir jetzt mal das ganze wirre Zeug und sinnlose Geschwafel weglassen und den "Drama Drama Drama" Modus deaktivieren, dann bliebt übrig:

1.) es wurde ein uns unbekanntes Amt niedergelegt

2.) der Verein will für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern Geld

3.) für 2.) scheint es einen Beschluss uns unbekannten Inhaltes zu geben

-

Die erste Frage wäre mal, was das denn überhaupt für ein Amt war. Denn mit der Bedeutung des Amtes sinkt auch analog die Haftung.

Die zweite Frage wäre, ob auf den Visitenkarten und Flyern dein Name drauf steht

Dann muss man mal schauen, was Satzung, vertragliche Vereinbarungen & Absprachen zu dem Thema besagen.

Dann scheint es einen Beschluss - im übrigen ein urdemokratisches Instrument - uns unbekannten Inhaltes zu geben. Da müsste man mal wissen, was der konkrete Inhalt dieses Beschlusses wäre.

-

Wenn denn alle Fakten auf den Tisch liegen, kann man mal schauen, wer das welche Aussichten hat.

...zur Antwort

Ich bin aber erst 13 und habe gedrückt das ich volljährig bin.

Man hat also in der vertraglichen Vereinbarung die Gegenseite betrogen.

Ist schon mal kein guter Start...

-

Das heißt mein Creator Code wird gelöscht in 60 Tagen.

Wird mein Fortnite Account dann auch gelöscht.

Das sollte sich einem erschließen, wenn man sich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchliest.

Möglicherweise besteht auch die Möglichkeit den Creator Code zuvor zu löschen / zurückzugeben?

...zur Antwort

 Ist das nicht die Aufgabe des Vermieters?

Nein.

Insbesondere nicht, wenn es im Vertrag anders vereinbart wurde.

...zur Antwort

sie braucht das geld zurück

So einfach geht das nicht. Als erstes müsste sie mal den Darlehensvertrag kündigen.

Was wurde denn zur Kündigung und zur Rückzahlung vereinbart.?

-

wäre es klug eine anzeige zu erstatten 

Nicht sonderlich, denn dazu müsste es ja erst mal eine Straftat vorliegen.

...zur Antwort

Meine Frage ist hat jeder automatisch ein verbundkonto

Nein.

und wie kann ich das Geld wieder zurückbekommen,

Bank bzw. den Empfänger fragen

...zur Antwort

Ist es möglich, in D einen Hauptwohnsitz und in Wien einen Nebenwohnsitz zu haben?

Wenn er die Bedingungen der Österreicher / der Wiener Behörden für einen Nebenwohnsitz erfüllt, solltre dem nichts entgegenstehen.

Bleibt er in D krankenversichert?

Mir wäre kein Grund bekannt, weshalb ein Nebenwohnsitz innerhalb der EU das verhindern sollte.

Ist nur fraglich, ob die KK dann auch für Behandlungen in AT tahlen muss.

Werden die Gewinne weiterhin in D versteuert, weil Hauptwohnsitz und Auftraggeber in D bleiben?

Da kommt es auf den "steuerlichen Wohnsitz / Geschäftssitz" an.

...zur Antwort

Kann ich dafür die Polizei rufen 

Können: ja. Sollen: fraglich

Bei uns machts das Ordnungsamt. Die sind aber überlastet. Da kommt keiner für so was.

Aber egal wen man ruft.

Bis die kommen sind die Zigaretten aufgeraucht ...

...zur Antwort

Meine Bank sagte mir, das geht nicht und dauert 30 Tage bis der vorgemerkte Umsatz gelöscht wird. Stimmt das ?

Woher sollen wir wissen wie deine Bank das macht?

Vertrag mal lesen. Da müsste es drinstehen.

meine Bank in Deutschland kann den vorgemerkten Umsatz löschen.

Warum sollte sie das machen? Ergibt keinen Sinn den zu löschen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.