dass ich 350€(in 6 raten) für dieses Laptop bezahle... Ich möchte das wirklich nicht so machen,
Warum will man die gekaufte Ware nicht bezahlen?
Und was will man denn?
dass ich 350€(in 6 raten) für dieses Laptop bezahle... Ich möchte das wirklich nicht so machen,
Warum will man die gekaufte Ware nicht bezahlen?
Und was will man denn?
Der Vermieter will, dass die Mietpartei, die Hof und Gehweg reinigen (kehren) muss, auch den Bewuchs zwischen den Pflastersteinen im Hof zu entfernen hat.
Ja, und?
Was umfasst diese "Kehrwoche"?
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Ich glaube, dass der Hof nicht zur Mietsache gehört
Glaube ich auch. Und jetzt?
Das ist positiv.
Wie hoch ist das Strafmaß
Das wird wohl nur ein Hellseher beantworten können.
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Eigentlich dachte ich mir, in dieser so klaren Situation ( hab’s live auf meinem Handy) ist ein Anwalt nicht notwendig. Oder?
Nun, er könnte einen über seine Rechte aufklären und diese eventuell auch durchsetzen.
Brauche ich da einen Gewerbeschein oder Ähnliches.
Nicht nur einen Gewerbeschein, sondern noch so einiges andere.
Man sollte mal ein Gründerseminar machen.
Darf jemand auf Anweisung von meiner Chefin ohne mein Einverständnis meinen stundenzettel unterschreiben?
Ja, durchaus.
Was kann auf ihn zukommen?
Warum sollte da was auf ihn zukommen?
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Und wenn dann käme durchaus auf euch beide was zu, siehe § 315d.
Die Verwaltung einer WEG weigert sich Mietern, die eine Vollmacht des Eigentümers haben, Einsicht in die Belege und Verträge zu geben.
Eventuell ist die Vollmacht falsch formuliert / nichtig?
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Dann kündigst du dich als Vertreter des Eigentümers zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nach § 18 Abs. 4 WEG (aktuelle Fassung) eine Woche vorher schriftlich an und kreuzt dort pünktlich auf.
Besser 14 Tage
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Wenn dir die Einsicht verweigert wird, kommst du eine Woche später nochmal und nimmst deinen Anwalt mit.
Das wäre für den Mieter dann nicht mur sehr nutzlos sondern auch sehr teuer.
Wenn die Vollmacht und die Anforderung auf Belegeinsicht korrekt formuliert sind und die Verwaltung sich weigert, hat man 2 Möglichkeiten:
A) man fordert den Vermieter zur Gewährung der Belegeinsicht auf
B) man verklagt die Verwaltung
Hallo, spreche ich hier die Demokratie?
Nein, offensichtlich sprichst du hier wirr.
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Wenn wir jetzt mal das ganze wirre Zeug und sinnlose Geschwafel weglassen und den "Drama Drama Drama" Modus deaktivieren, dann bliebt übrig:
1.) es wurde ein uns unbekanntes Amt niedergelegt
2.) der Verein will für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern Geld
3.) für 2.) scheint es einen Beschluss uns unbekannten Inhaltes zu geben
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Die erste Frage wäre mal, was das denn überhaupt für ein Amt war. Denn mit der Bedeutung des Amtes sinkt auch analog die Haftung.
Die zweite Frage wäre, ob auf den Visitenkarten und Flyern dein Name drauf steht
Dann muss man mal schauen, was Satzung, vertragliche Vereinbarungen & Absprachen zu dem Thema besagen.
Dann scheint es einen Beschluss - im übrigen ein urdemokratisches Instrument - uns unbekannten Inhaltes zu geben. Da müsste man mal wissen, was der konkrete Inhalt dieses Beschlusses wäre.
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Wenn denn alle Fakten auf den Tisch liegen, kann man mal schauen, wer das welche Aussichten hat.
Ich bin aber erst 13 und habe gedrückt das ich volljährig bin.
Man hat also in der vertraglichen Vereinbarung die Gegenseite betrogen.
Ist schon mal kein guter Start...
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Das heißt mein Creator Code wird gelöscht in 60 Tagen.
Wird mein Fortnite Account dann auch gelöscht.
Das sollte sich einem erschließen, wenn man sich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchliest.
Möglicherweise besteht auch die Möglichkeit den Creator Code zuvor zu löschen / zurückzugeben?
Ist das nicht die Aufgabe des Vermieters?
Nein.
Insbesondere nicht, wenn es im Vertrag anders vereinbart wurde.
sie braucht das geld zurück
So einfach geht das nicht. Als erstes müsste sie mal den Darlehensvertrag kündigen.
Was wurde denn zur Kündigung und zur Rückzahlung vereinbart.?
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wäre es klug eine anzeige zu erstatten
Nicht sonderlich, denn dazu müsste es ja erst mal eine Straftat vorliegen.
Kann ich von einem Freund der im Knast sitzt den Scheck vom JobCenter einlösen?
Können geht wohl - relevanter ist eher, ob man es sollte ...
Was für ein Scheck ist es denn?
Und wie konkret kam man an Scheck? Als Zahlungsmittel für eigene Leistungen?
Zurückbuchen geht in de Falle nicht.
Einzig wenn die Überweisung noch nicht übermittelt / ausgeführt wurde, kann man diese noch stornieren.
Meine Frage ist hat jeder automatisch ein verbundkonto
Nein.
und wie kann ich das Geld wieder zurückbekommen,
Bank bzw. den Empfänger fragen
Ist es möglich, in D einen Hauptwohnsitz und in Wien einen Nebenwohnsitz zu haben?
Wenn er die Bedingungen der Österreicher / der Wiener Behörden für einen Nebenwohnsitz erfüllt, solltre dem nichts entgegenstehen.
Bleibt er in D krankenversichert?
Mir wäre kein Grund bekannt, weshalb ein Nebenwohnsitz innerhalb der EU das verhindern sollte.
Ist nur fraglich, ob die KK dann auch für Behandlungen in AT tahlen muss.
Werden die Gewinne weiterhin in D versteuert, weil Hauptwohnsitz und Auftraggeber in D bleiben?
Da kommt es auf den "steuerlichen Wohnsitz / Geschäftssitz" an.
Kann ich dafür die Polizei rufen
Können: ja. Sollen: fraglich
Bei uns machts das Ordnungsamt. Die sind aber überlastet. Da kommt keiner für so was.
Aber egal wen man ruft.
Bis die kommen sind die Zigaretten aufgeraucht ...
Meine Bank sagte mir, das geht nicht und dauert 30 Tage bis der vorgemerkte Umsatz gelöscht wird. Stimmt das ?
Woher sollen wir wissen wie deine Bank das macht?
Vertrag mal lesen. Da müsste es drinstehen.
meine Bank in Deutschland kann den vorgemerkten Umsatz löschen.
Warum sollte sie das machen? Ergibt keinen Sinn den zu löschen.