Hallo nochmal,
es kommt Licht ins Dunkel. Danke also erstmal für die hilfreichen Antworten.
Progressionsvorbehalt bedeutet also, dass nicht steuerfreies Einkommen erhöht besteuert wird. Der Steuersatz wird also aufgrung zu_versteuerndem_Einkommen + stuerfreiem_Einkommen ermittelt aber "nur" auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Auf der anderen Seite haben wir nun die Renten+Nachzahlung und müssen diese korrekterweise nachversteuern. Das führt aber dazu, dass der Progessionsvorbehalt 2012 nicht mehr wirkt, oder? Ich meine es geht ja nur eines, Rente nachversteuern oder PV, oder? Wenn ich meinem 2012er Steuerbescheid und einem PV-Rechner im www glauben darf, haben wir durch den PV eine um rund 1700 Euro erhöhte Steuer bezahlt. Wie bekomme ich die nun wieder? Geht das automatisch, wenn ich die 2013er Erklärung mache? Muss ich das gesondert beantragen?
Nochmals Danke.
Viele Grüße Huddel