Nein, sie müssen es NICHT dem Kind überweisen. Aber sie müssen es für das Kind nutzen. Dh. sie müssen das Geld benutzen um das Kind zu versorgen. Also das Geld quasi für das Kind ausgeben und sich nicht selbst einen schönen Lenz damit machen.
Wenn du Gold zuhause lagerst, so definitiv in einem Tressor. Ich persönlich würde das Schließfach der Bank vorziehen. Denn ein Tresor kann sehr teuer werden (abhängig wie viel Gold du hast und wie groß der Tresor sein muss).
Du kannst jederzeit Geld einzahlen. Das ist kein Problem. Ob du noch ein Geschenk von der Bank erhälst ist eine andere Sache. Ich bin mir sicher, dass die Bank ein Geschenk geben wird wenn sie noch da sind. Es kann nämlich sein, dass die meisten Geschenke schon vergeben sind und so nicht mehr vorhanden sind. Aber ein Versuch ist es allemal wert.
Ja. Du kannst das Sparbuch erst einmal in Euro umschreiben lassen (zum fixen Umrechnungskurs) und dann noch die Zinsen gutschreiben lassen für die versäumten Jahre. Danach kannst du es als ganz normales Euro-Sparbuch weiterführen und dir das Geld auszahlen lassen oder weiter schön sparen.
Der Wohnsitz spielt zumindest im europäischen Ausland keine Rolle. Das Geld steht dir ja zu, von daher bekommst du es auch wenn du in Spanien wohnst (könnte höchstens sein, dass die Behörden es nicht auf ein spanisches Konto überweisen wollen, da dies hohe Gebühren verursacht).
Auch wenn du das nicht so gern hören möchtest: diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Das kommt darauf an wie viel Risiko du bereit bist selbst zu tragen und in welche Anlagen du investieren möchtest (bist du bereit dein Geld längerfristig zu binden oder nicht). Momentan würde ich persönlich für einen längerfristigen Zeitraum (über 10 Jahre) sagen, dass man im Schnitt mit ungefähr 5% hinkommen könnte.
Normalerweise schon. Selbst wenn du sie im Automaten einzahlst, so führt dieser normalerweise eine Echtheitsprüfung der Scheine durch (falls Scheine unter Fälschungsverdacht geraten, werden sie dir lediglich unter Vorbehalt auf dein Konto gebucht). Das selbe passiert am Schalter (oder sollte es zumindest ;))
Wenn du vom Ausland aus anrufst, so bezahlst du alles und der Angerufene bezahlt nichts (Tarif abhängig vom Tarifanbieter). Wirst du im Ausland auf dein Handy angerufen, so zahlt der Anrufer die normale Gebühr, die er auch zahlen würde wenn er dich in Deutschland auf deinem Handy anrufen würde. Du bezahlst dann den Auslandsanteil (welcher wiederum vom Vertragspartner abhängig ist).
Auf das Kindergeld hat es keine Auswirkungen ob man seinen Studienplatz wechselt oder nicht. Das wird abhängig vom Alter gewährt. Beim BaföG siehts aber anders aus. Dies wird nämlich nur für abgeschlossene Studien gefördert. D.h. die zwei Semester die er jetzt schon studiert hat und bafög erhalten hat werden ihm dann am Ende einfach abgezogen und er erhält die letzten zwei Semester keine Förderung.
Du kannst den Lottoschein überall dort einlösen, wo Lottoscheine verkauft werden. Sonst würden es sich ja für Tankstellen an Autobahnen nicht lohnen, Lottoscheine zu verkaufen, da man da vll. nie wieder hinkommt.
Nein, Studenten zahlen erst einmal nur Kranken- und Pflegeversicherung. Erst wenn ihr Einkommen so hoch ist, dass es versteuer werden muss, werden auch die anderen Versicherungen fällig. Dazu muss sie aber viel arbeiten. Von daher keine Angst.
Nein, es gibt pro Familie immer nur einen der Kindergeldberechtigt ist. D.h. es muss einer bestimmt werden, der dann die Zahlungen erhält. Der andere hat dann kein Anspruch darauf, egal wieviele Kinder man hat.
Es gibt so gut wie keine Zinsen für Kredite die bei allen gleich sind oder standardisiert. Vielleicht kann es sein, dass viele Leute für das Überziehen des Girokontos die gleichen Gebühren bezahlen. Nichts desto trotz können selbst die verhandelt werden und sich somit unterscheiden.
Nein, nicht alle Unternehmen sind in einem Branchenverbund, für welchen dann die Tarifabkommen verbindlich gelten. Hier ein Ausschnitt der IG-Metall: "Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag (wie bei VW) oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt (Anerkennungs-Tarifvertrag)." http://www.igmetall-en.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=43
Da gibt es kein Limit. Du kannst so viele Makler engagieren wie du möchtest. Ein Freund von mir hat auch zwei Makler beauftragt, als er einen neue Wohnung in Hamburg gesucht hat. Ist also auf jeden Fall möglich. Bezahlen musst du dann nur den Makler, der dir die Wohnung vermittelt.
Ich bin der Meinung, dass Gehaltsgespräche zum Vorstellungsgespräch gehören. Ich würde sie also nicht im Anschreiben erwähnen, sonder dann im Bewerbungsgespräch ansprechen.
Klar. Da genügt es bereits, wenn sie BLZ und Kontonummer haben. Und diese Informationen sind ja nicht schwer zu beschaffen. Dann können sie einfach eine Überweisung auf ihr Konto tätigen und haben Geld. Banken überprüfen z.B. bei Lasteinzug erst ab einer Höhe von 50 Euro ob die Unterschrift stimmt. Bei Täuschung oder Betrug bekommst du dein Geld aber einfacher wieder zurück (wie wenn DU beispielsweise eine falsche Kontonummer angegeben hast).
Den Wechsel gibt es noch, wird aber so gut wie nicht mehr genutzt. Ich denke dass er in wenigen Jahren nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert wird.