Damit musst du eher nicht rechnen, denn ein Rückzahlungsanspruch für den Arbeitgeber besteht nur dann die Möglichkeit besteht dass der Arbeitnehmer sich der Überbezahlung bewusst war. Das ist aber eher der Fall wenn du höhere Summen zu viel bekommen hast. Bei 50 Euro monatlich ist es realistisch dass du davon nichts wusstest.

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Nein das gibt es nicht mehr in Deutschland. Scheiden lassen kann sich wer will und aus welchen Gründen auch immer. Konsequenzen hat höchstens Gewalt in der Ehe, dann sieht es auch schlecht mit dem Sorgerecht für die Kinder aus.

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Bei den meisten Karten zahlt man eine Einsatzgebühr wenn man im Ausland zahlt. Diese ist oft recht gering. Bevor du ins Ausland fährst und die Karte dort nutzt solltest du dir genau die Beschreibung durchlesen die in den Kontobedingungen steht!

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Wenn die Person wirklich mit deinem Einverständnis handelt, sollte es kein weiteres Problem sein. In der Praxis wird es aber evtl.nicht leicht mit einer fremden Kreditkarte zu zahlen, wenn die Unterschrift verlangt wird. Bei Onlinekäufen wird es hingegen keine Probleme geben.

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In der Regel sind Direktbanken, Tochtergesellschaften von anderen Filialbanken und dort kannst du oft in der Filiale Geld auf dein Direktbankkonto einzahlen. Hierfür werden aber häufig Gebühren erhoben, was in einer Filialbank eher selten der Fall ist.

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Nein da sgeht natürlich nicht so ohne weiteres, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. In diesem Fall muss ein Kompromiss gefunden werden so dass beide Elternteile das Kind regelmäßig sehen können.

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Das müsste die der Vermieter erstmal anchweisen könne. Soetwas passiert vor allem wenn die Fenster shcon älter sind und die Reparatur muss der Vermieter tragen.

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Nimm dir am besten ein Softwareprogramm als Hilfe dann geht alles ganz leicht. Z.B die WISO Steuersoftware.

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Du kannst deinem Vermieter einen entsprechenden Vorschlag machen aber darauf eingehen muss er nicht. Tagesgeldkonten sind generell eher ungeeignet für eine Kaution da Banken die Nutzung als Treuhandkonten in der Regel ausschließen. Dafür gibt es besondere Konten speziell für diesen zweck.

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Es gibt einige verschiedene Kriterien nach denen eine bestimmte Beschäftigung als nicht zumutbar gelten kann, z.B wenn der Verdienst nicht zum Leben reicht, Arbeitsort zu weit weg ist etc.

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Das kommt darauf an, wie das Geld angelegt wird und wie die Firma allegmein dasteht. Besteht die Gefahr einer Insolvenz in den nächsten Jahren, besser asuzahlen lassen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass der Betrag dann direkt komplett versteuert wird.

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Die Verbraucherzentrale gibt einen ratgeber heraus der einen guten Überblcik gibt und garantiert objektiv ist: http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/die-baufinanzierung

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