Zum einem gibt es bei allen Banken Konten wo "Depotleichen" , sprich Kleinstguthaben aus nicht aktiv geführten Konten umgebucht werden um diese Konten zu schließen ( Verwaltung kostet ja Geld). Sollte sich doch derjenige melden und die 0,95 € zurückfordern werden diese Geld samt Zins natrülich erstattet.
In eurem Fall, wohlahbender Kunde stirbt sieht es anders aus. Spätestens wenn die Post für Kontoauszüge & Steuerunterlagen nicht mehr zugestellt werden können wird eine Bank recherchieren. Dafür gibt es auch extra Abteilungen. Und jetzt sagt ihr mir bloß nicht das ein Toter Bankkunde seine Adresse in den Himmel ( oder Höhle) ummeldet....