Wenn Schuldhaftentlassung vorliegt, muss dann auch Pfandfreigabe erfolgen?
Eltern und Kinder haben zwei Grundstücke mit je einem Haus und einer Garage bebaut. Es liefen zwei Darlehen bei zwei Banken, die von allen vieren unterschrieben wurden. Die Kinder verkaufen das Haus ohne Garagenteilgrundstück, das durch Teilung nach Verkauf neu entstand. Der Gesamte Verkaufserlös geht an beide Banken. Die Kinder werden aus der Schuldhaft entlassen. Nun möchten die Kinder neu bauen und brauchten das Teilgrundstück als Pfandrecht für die neue Finanzierung, aber die Bank, die noch das Darlehen der Eltern hält weigert sich das Pfandrecht frei zu geben, obwohl die Kinder nichts mehr damit zu tun haben. Ist das so Rechtend oder was könnten die Kinder tun um eine Löschungsbewilligung zu bekommen. Vielen Dank